Internes Memo an die Finanzdirektion – streng vertraulich.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Bei meiner letzten Weiterbildung zum Thema «Gebührendesigner – innovative fiskalische Modelle für die Belastung von Personen, Dienstleistungen und Firmen», bin ich auf eine Idee gekommen. Es ist eine neue Form der Kontrolle für Kassenumsätze, bei kleinen «Bürokässelis», die der latenten Gefahr ausgesetzt sind, nicht korrekt geführt zu werden. Der Graubereich ist immens und sollte unbedingt durch ein detailliertes Finanzkontrollsystem geregelt werden.

Die mögliche Reglementierung, gestützt auf eine umfangreiche Verordnung, könnte alle administrativen Erfolgsfaktoren wie überbordende Bürokratie, Selbstbeschäftigung und staatlichen Regulierungseifer enthalten.

Die Privatwirtschaft wird durch den bürokratischen Mehraufwand gezwungen Lohnarbeit zu erbringen, die ihr nichts bringt und wir können neue Mitarbeiter anstellen, die dieses Finanzkontrollsystem administrieren. Die Datenmengen müssen ja erfasst, kontrolliert, ausgewertet und dokumentiert werden. Der zusätzlich geschaffene Papierkram braucht eine weitere Abteilung, die wieder neue Aufgaben kreiert und noch mehr Arbeitsplätze schafft.

Aber jetzt zur konkreten Idee: Heute werden die meisten kleinen Kassen mittels einer Excel-Tabelle von der Privatwirtschaft erfasst. Das ist höchst unpräzise, denn dieses Erfassungssystem kann nachträglich manipuliert werden, ohne dass man dies erkennt. Daher schlage ich vor, wieder das gute alte Kassenbuch einzuführen. Praktisches DIN4 Format mit vorgedruckten Formular für Datum, Zweck, Betrag, Ein- oder Ausgang und Unterschrift. Natürlich braucht es einen Durchschlag auf Kohlepapier, der abgeheftet werden kann und der uns der Kontrolle dient. Ferner muss jeden Abend – falls es am Tag Ein- oder Ausgaben gab – abgerechnet werden. Und zwar mit der genauen Auflistung der Scheine und Münzen, die sich in der Kasse befinden. Also z. B. drei Hunderter, vier Fünfziger, zwei Zwanziger, etc. Um der neuen Vorschrift Gewicht und Wichtigkeit zu verleihen, würde ich mit einer Busse in der Höhe von vierstelligen Beträgen drohen. Das würde zur schnellen Umsetzung und Implementierung beitragen.

In der Erwartung eurer geschätzten Antwort grüsst freundlich: R. Mecklenburg, Leiterin Spezialsteuern

PS: Diese Vorschrift ist dieses Jahr in Deutschland tatsächlich eingeführt worden inklusive den vierstelligen Bussen.

Riccarda Mecklenburg, Vorstand Verband Frauenunternehmen, Founder CrowdConsul.ch